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   OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2021 - 14 B 354/21   

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https://dejure.org/2021,15381
OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2021 - 14 B 354/21 (https://dejure.org/2021,15381)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.05.2021 - 14 B 354/21 (https://dejure.org/2021,15381)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. Mai 2021 - 14 B 354/21 (https://dejure.org/2021,15381)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung betreffend die vorläufige erneute Zulassung zur praktischen Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf "Koch"; Rechtssatzmäßig hinreichend bestimmte Festlegung der konkreten Zahl der Prüfer

  • rechtsportal.de

    Einstweilige Anordnung betreffend die vorläufige erneute Zulassung zur praktischen Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf "Koch"; Rechtssatzmäßig hinreichend bestimmte Festlegung der konkreten Zahl der Prüfer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 28.10.2020 - 6 C 8.19

    Staatliche Ergänzungsprüfung für den Beruf "Notfallsanitäter"

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2021 - 14 B 354/21
    vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.2020 - 6 C 8.19 -, juris, Rn. 21 f.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.2020 - 6 C 8.19 -, juris, Leitsatz 2 und Rn. 20.

  • VG Hamburg, 21.07.2022 - 2 K 1167/21

    Erfolglose Klage gegen einen Bescheid über das endgültige Nichtbestehen der

    Jedenfalls kann das Gericht eine Übergangsregelung akzeptieren bzw. feststellen, wenn sich ein Prüfungsamt in Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. April 2019 (a.a.O.) für die nach diesem Zeitpunkt liegende Prüfungen im Sinne einer Übergangsregelung an der Prüferzahl seiner ständigen Verwaltungspraxis orientiert bzw. wenn es eine solche Übergangsregelung ausdrücklich in Gestalt einer Verwaltungsvorschrift festschreibt (ebenso OVG Münster, Beschl. v. 14.5.2021, 14 B 354/21, juris Rn. 11 f.; VG Hannover, Urt. v. 5.10.2021, 6 A 4126/20 u.a., juris Rn. 33; VG Düsseldorf, Beschl. v. 5.8.2021, 15 L 1372/21, juris Rn. 56; VG Lüneburg, Beschl. v. 16.10.2020, 5 B 21/20, juris Rn. 12).
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